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Programm

Mikromezzaninbeteiligung

  • Mezzanine-Kapital für Existenzgründer und bestehende Unternehmen

  • Beteiligungshöchstbetrag: anfänglich max. 50.000 € bzw. 75.000 €

Mikromezzaninfonds Deutschland – Fördern mit Verantwortung

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Mikromezzanin Partner

Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden wegen mangelnden Eigenkapitals häufig nur schwer Geldgeber. Kreditinstitute sind daher oft gezwungen, eine Finanzierung aufgrund nicht ausreichender Sicherheiten abzulehnen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen den Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt.

Förderung

Wer wird gefördert?

Dieser Fonds bietet wirtschaftliches Eigenkapital für bestehende Unternehmen und Existenzgründer und Unternehmen der nachfolgenden Zielgruppe:
● Ausbildungsunternehmen
● Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
● Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
● Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
● Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich
● Umweltorientierte Unternehmen

Was wird gefördert?
Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Existenzgründer/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Die Entscheidung der MBG basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.

Wie wird gefördert?
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter.
● kleine und junge Unternehmen und Existenzgründer: bis max. 50.000 €
● Unternehmen der Zielgruppe: bis max. 150.000 €

Die maximale Beteiligung an Unternehmen der Zielgruppe beträgt 150.000 €, wobei die anfängliche Förderung einen Betrag von 75.000 € nicht übersteigen darf.

Konditionen

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach 7 Jahren.

Bearbeitungsgebühr
3,5% des Beteiligungsbetrags

Beteiligungsentgelt
Das jährliche Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung und einer gewinnabhängigen Vergütung.

Antrag

Die Mikromezzanin-Beteiligung wird direkt vom Existenzgründer/Unternehmen bei der MBG beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Beteiligungsprogramme

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Häufige Fragen zu Beteiligungen

Was ist eine MBG-Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH kann von allen Unternehmen die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Rheinland-Pfalz haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Wie hoch kann eine stille Beteiligung sein?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH vergibt stille Beteiligungen in Höhe von mindestens 50.0000,00 Euro und maximal 1.500.000,00 Euro. Das vorhandene Eigenkapital des Beteiligungsnehmers kann dabei maximal gedoppelt werden.

Welche Laufzeit ist bei einer stillen Beteiligung möglich?

Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre und maximal 10 Jahre.
Eine Kündigung ist frühestens nach 5 Jahren möglich.