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Ihr Erfolg liegt uns am Herzen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG) stellt gewerblichen Unternehmen in Rheinland-Pfalz langfristig und nachhaltig Beteiligungskapital zur Stärkung ihres wirtschaftlichen Eigenkapitals zur Verfügung.

Mit dem Einstieg der Beteiligungsgesellschaft eröffnen sich für die Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten. Sie können mit dem zusätzlichen Kapital neue Produkte entwickeln, Märkte erschließen oder Wettbewerbsunternehmen akquirieren. Das Ziel der Beteiligungsgesellschaft dabei: Unternehmen besser und wettbewerbsfähiger und damit wertvoller machen.

Zitat:

„Eine stille Beteiligung führt dem Unternehmen nicht nur Liquidität zu, sondern stärkt auch gleichzeitig das wirtschaftliche Eigenkapital"

Häufige Fragen zu Beteiligungen

Was ist eine MBG-Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH kann von allen Unternehmen die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Rheinland-Pfalz haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Wie hoch kann eine stille Beteiligung sein?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH vergibt stille Beteiligungen in Höhe von mindestens 50.0000,00 Euro und maximal 1.500.000,00 Euro. Das vorhandene Eigenkapital des Beteiligungsnehmers kann dabei maximal gedoppelt werden.

Welche Laufzeit ist bei einer stillen Beteiligung möglich?

Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre und maximal 10 Jahre.
Eine Kündigung ist frühestens nach 5 Jahren möglich.

Was ist das Ziel einer stillen Beteiligung?

Eine stille Beteiligung ist eine alternative Finanzierungsform. Mit dieser erhält der Beteiligungsnehmer zusätzliches wirtschaftliches Eigenkapital, wodurch die Haftbasis des Unternehmens verbreitert wird. Dies kann zu einer verbesserten Bonitätseinschätzung durch die Hausbank führen und die Kreditwürdigkeit verbessern. Die stille Beteiligung kann in allen Phasen (Gründung, Wachstum, Stabilisierung) beantragt werden und für alle Anlässe (Investitionen, Betriebsmittel) verwendet werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten (Sanierungsfälle) können keine stille Beteiligung von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH erhalten.