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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beteiligungen. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.
Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH kann von allen Unternehmen die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Rheinland-Pfalz haben beantragt werden.
(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH vergibt stille Beteiligungen in Höhe von mindestens 50.0000,00 Euro und maximal 1.500.000,00 Euro. Das vorhandene Eigenkapital des Beteiligungsnehmers kann dabei maximal gedoppelt werden.
Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre und maximal 10 Jahre.
Eine Kündigung ist frühestens nach 5 Jahren möglich.
Eine stille Beteiligung ist eine alternative Finanzierungsform. Mit dieser erhält der Beteiligungsnehmer zusätzliches wirtschaftliches Eigenkapital, wodurch die Haftbasis des Unternehmens verbreitert wird. Dies kann zu einer verbesserten Bonitätseinschätzung durch die Hausbank führen und die Kreditwürdigkeit verbessern. Die stille Beteiligung kann in allen Phasen (Gründung, Wachstum, Stabilisierung) beantragt werden und für alle Anlässe (Investitionen, Betriebsmittel) verwendet werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten (Sanierungsfälle) können keine stille Beteiligung von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH erhalten.
Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängig) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.
Daneben fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz an. Bei einer gleichzeitigen Beantragung einer Bürgschaft und MBG-Beteiligung entfällt das Bearbeitungsentgelt für die Garantie.
Neben der obligatorischen Garantie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ist im Regelfall eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters / der Gesellschafter des Beteiligungsnehmers erforderlich.
Bis zum Höchstbetrag von insgesamt 1.500.000,00 Euro sind mehrere Beteiligungen über Teilbeträge möglich. Der Mindestbetrag darf 50.000,00 nicht unterschreiten.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH benötigt von einem Antragsteller die gleichen Unterlagen wie ein Kreditinstitut zur Prüfung einer Kreditanfrage. D. h. Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen), zum Unternehmen selbst (Gesellschaftsvertrag, HR-Auszug usw.) und gegebenenfalls zu den Gesellschaftern und eine Vorhabensbeschreibung.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH kann nur an Unternehmen mit Sitz im Bundesland Rheinland-Pfalz stille Beteiligungen vergeben. Unternehmen mit Sitz in anderen Bundesländern können bei der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft des entsprechenden Bundeslandes eine stille Beteiligung beantragen.
Adressen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite www.bvkap.de im Internet