Mikromezzaninfonds Deutschland – Fördern mit Verantwortung
Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden wegen mangelnden Eigenkapitals häufig nur schwer Geldgeber. Kreditinstitute sind daher oft gezwungen, eine Finanzierung aufgrund nicht ausreichender Sicherheiten abzulehnen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen den Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt.
Förderung
Wer wird gefördert?
Dieser Fonds bietet wirtschaftliches Eigenkapital für bestehende Unternehmen und Existenzgründer und Unternehmen der nachfolgenden Zielgruppe:
● Ausbildungsunternehmen
● Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
● Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
● Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
● Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich
● Umweltorientierte Unternehmen
Was wird gefördert?
Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Existenzgründer/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Die Entscheidung der MBG basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.
Wie wird gefördert?
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter.
● kleine und junge Unternehmen und Existenzgründer: bis max. 50.000 €
● Unternehmen der Zielgruppe: bis max. 150.000 €
Die maximale Beteiligung an Unternehmen der Zielgruppe beträgt 150.000 €, wobei die anfängliche Förderung einen Betrag von 75.000 € nicht übersteigen darf.
Konditionen
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach 7 Jahren.
Bearbeitungsgebühr
3,5% des Beteiligungsbetrags
Beteiligungsentgelt
Das jährliche Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung und einer gewinnabhängigen Vergütung.
Antrag
Die Mikromezzanin-Beteiligung wird direkt vom Existenzgründer/Unternehmen bei der MBG beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.