Förderung
Wer wird gefördert?
Dieser Fonds bietet wirtschaftliches Eigenkapital für bestehende Unternehmen und Existenzgründer und Unternehmen der nachfolgenden Zielgruppe:
● Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
● Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
● Gemeinwohlorientierte Unternehmen
● Ökologisch nachhaltige Unternehmen
Was wird gefördert?
Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Existenzgründer/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Die Entscheidung der MBG basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.
Wie wird gefördert?
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter.
● kleine und junge Unternehmen und Existenzgründer: bis max. 100.000 €
● Unternehmen der Zielgruppe: bis max. 150.000 €
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach 7 Jahren.
Konditionen
Bearbeitungsgebühr
Einmalig 3,5%*
Beteiligungsentgelt
Das jährliche Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer ergebnisunabhängigen Festvergütung (8% p.a.*) und einer variablen gewinnabhängigen Vergütung (2% p.a.*).
*Berechnungsbasis ist jeweils der Beteiligungsbetrag
Antrag
Die Mikromezzanin-Beteiligung wird direkt vom Existenzgründer/Unternehmen bei der MBG beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.