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Programm

MBG-Beteiligung

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen

  • Beteiligungshöchstbetrag: max. 1.500.000 €

  • Garantie der Bürgschaftsbank: 70 %

MBG-Beteiligung – Stärkung der Eigenkapitalbasis

MBGBeteiligung.JPG

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG) stellt Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung, das die vorhandene Eigenkapitalbasis stärkt und damit die Gewährung weiterer Finanzierungsmittel erst ermöglicht.

Förderung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. € Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.

Was wird gefördert?
Die MBG fördert unter anderem:
● Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
● die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 €)
● in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 €).

Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung oder ausschließlich der Konsolidierung eines Unternehmens dienen.

Kapitalbeteiligungen können nur im Hinblick auf solche Vorhaben begründet werden, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Entscheidung der MBG/Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.

Wie wird gefördert?
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital beträgt maximal 1,5 Mio. €. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen.

Konditionen

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert.

Konditionen
auf Anfrage.

Antrag

Die MBG-Beteiligung (automatisch verbunden mit der Garantie der Bürgschaftsbank) wird direkt vom Unternehmen bei der MBG/Bürgschaftsbank beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Beteiligungsprogramme

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Häufige Fragen zu Beteiligungen

Was ist eine MBG-Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH kann von allen Unternehmen die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Rheinland-Pfalz haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Wie hoch kann eine stille Beteiligung sein?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH vergibt stille Beteiligungen in Höhe von mindestens 50.0000,00 Euro und maximal 1.500.000,00 Euro. Das vorhandene Eigenkapital des Beteiligungsnehmers kann dabei maximal gedoppelt werden.

Welche Laufzeit ist bei einer stillen Beteiligung möglich?

Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre und maximal 10 Jahre.
Eine Kündigung ist frühestens nach 5 Jahren möglich.